Allgemeine Bestimmungen
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Veranstaltungen des Österreichischen Tischtennis Verbandes | |
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Allgemeine Bestimmungen | |
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Die aus Gründen der Einfachheit ausschließlich in der männlichen Form gehaltenen Bestimmungen gelten selbstverständlich in gleichem Maße auch für Personen weiblichen Geschlechts. | |
| Anti-Doping-Bestimmungen: |
Für den ÖTTV gelten die Anti-Doping-Bestimmungen der ITTF, des Bundes-Sportförderungsgesetzes und des österreichischen Anti-Doping-Gesetzes. Insbesondere verpflichten sich mit Abgabe der Nennung der betreffende Spieler und der betreffende Verein, die Anti-Doping-Bestimmungen des ÖTTV zu akzeptieren (www.oeadc.or.at). |
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Allgemeines: |
Zusätzlich zu den folgenden Bestimmungen gelten die Tischtennis-Regeln (Abschnitt A des "Handbuchs für den Tischtennis Sport in Österreich" = ÖTTV-Handbuch), die für den Bereich des Österreichischen Tischtennis Verbands (ÖTTV) übernommenen Bestimmungen für internationale Veranstaltungen (Abschnitt B des ÖTTV-Handbuchs) und ergänzende Bestimmungen für Österreichische Staatsmeisterschaften (ÖSTM), Österreichische Junioren Meisterschaften (ÖJUNM), Österreichische Senioren Meisterschaften (ÖSENM) und A-Turniere (AT). |
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Veranstalter: |
Veranstalter ist der ÖTTV. |
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Ausrichter: |
Ausrichter kann ein Landes-TT-Verband (LTTV) des ÖTTV oder ein Verein eines LTTV sein. |
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Finanzen: |
Der Ausrichter trägt alle Kosten und erhält alle Einnahmen der Veranstaltung. |
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Ergebniswertung: |
Die Ergebnisse aller Veranstaltungen (Ausnahme ÖM-SEN) werden für die Wertung der offiziellen österreichischen Rangliste (ÖRL) herangezogen. |
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Turnier-Kommitée |
Zusammensetzung:
Aufgaben: |
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Sportausschuss-Delegierter: |
Der Sportausschuss nominiert einen Delegierten, der während der gesamten Veranstaltung anwesend ist und nicht Turnierfunktionär, Schiedsrichter oder Oberschiedsrichter sein darf. |
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Proteste: |
Proteste zur Veranstaltung, die nicht in den Entscheidungsbereich des Oberschiedsrichters fallen, sind bei der Turnierleitung an das Turnier-Komitee einzubringen. Das Turnier-Komitee befindet umgehend und endgültig über diesen Protest. |
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Oberschiedsrichter: |
Der Oberschiedsrichter muss die Internationale Schiedsrichterprüfung abgelegt haben und wird vom ÖTTV-Schiedsrichter-Referenten nominiert. |
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Schiedsrichter: |
Der Ausrichter stellt für alle Spiele geprüfte Schiedsrichter. |
| Nennung: |
Die Nennung erfolgt an das ÖTTV-Sekretariat per Briefpost, Telefax oder E-Mail mittels der der Ausschreibung beigelegtem Nennformular. |
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Nennschluss: |
Der Nennschluss wird vom ÖTTV mit spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn festgelegt. |
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Nenngeld: |
Das Nenngeld wird im ÖTTV-Finanzregulativ festgehalten.Durch die Abgabe der Nennung verpflichtet sich der Verein zur Bezahlung des Nenngelds. |
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Nenungsanzahl: |
Individual-Bewerbe werden ab 8 Nennungen durchgeführt. Es steht dem Ausrichter jedoch frei, einen Bewerb ab 4 Nennungen im Gruppensystem zu organisieren. |
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Halle: |
Die Halle ist jeweils eine Stunde vor Spielbeginn für das Training freizugeben. |
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Preise: |
Für die Sieger aller Bewerbe stellt der Ausrichter Pokale und für die Platzierten Pokale oder Medaillen zur Verfügung. |
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Information: |
Auslosung und laufende Ergebnisse sind per Wandraster oder mittels elektronischer Medien den Teilnehmern und den Zuschauern gut sichtbar zur Kenntnis zur bringen. |
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Zeitplan: |
Der ÖTTV gibt den Rahmenzeitplan vor. |
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Teilnahmebedingungen: |
Es sind nur österreichische Staatsbürger, die eine Spielberechtigung eines ITTF-Mitgliedsverbands besitzen, startberechtigt (Ausnahme: ÖM-SEN).
Spieler, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch vor Vollendung des 16. Lebensjahres die Spielberechtigung für einen Verein eines LTTV des ÖTTV erlangt und diese zumindest 24 Monate besessen haben, sind diesbezüglich österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. |
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Absagen: |
Absagen sind dem ÖTTV-Sekretariat bis spätestens 12.00 Uhr an dem der Veranstaltung vorangehenden Werktag mitzuteilen. |
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Gruppenbestimmungen: |
Für die Endplatzierung in Gruppenspielen von Einzel-Bewerben gelten die Internationalen Bestimmungen. (ÖTTV Handbuch, Abschnitt B, Pkt. 3.7.5.). |
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Ordnungsstrafen: |
Vom Präsidium des ÖTTV können bei Nichteinhaltung der Bestimmungen Ordnungsstrafen (siehe Gebührenkatalog) über den Ausrichter verhängt werden. |
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Siegerehrung: |
Die Ehrung der Sieger und Platzierten kann im traditionellen Sinn nach Beendigung der gesamten Veranstaltung erfolgen. |
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Aussendungen/Schriftverkehr: |
Dem Ausrichter obliegt die fristgerechte Versendung bzw. Übermittlung nachstehender Turnierunterlagen: |
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Ergebnisse: |
Die jeweils drei Erstplatzierten aller Bewerbe sind unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung an folgenden Verteiler zu faxen bzw. mailen: |
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Änderungen in den Doppel-Bewerben: |
Siehe ÖTTV-Handbuch, Abschnitt B, Pkt. 3.6.4.5 ! |
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Auslosung und Setzung: |
Setzung und Auslosung sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Nennschluss zu terminisieren und werden im ÖTTV-Sekretariat unter der Leitung eines Sportausschuss-Mitglieds vorgenommen. |
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Rückennummern: |
Rückennummern sind aufzulegen (siehe ÖTTV-Handbuch, Abschnitt B Pkt. 3.2.2.4). |
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Kleben von Schlägerbelegen: |
Der Ausrichter hat einen gut durchlüftbaren Raum für das Kleben von Schlägerbelägen bereitzustellen. |
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Quartiere: |
Der Ausrichter hat auf schriftliche Bestellung preisgünstige Quartiere - möglichst in örtlicher Nähe zum Turnierlokal - zu vermitteln. |
| Turnierfunktionäre: | Folgende Turnierfunktionäre sind vom Ausrichter namhaft zu machen: Turnierobmann ((hat gegenüber dem ÖTTV die organisatorische und wirtschaftliche Gesamtverantwortung für die Veranstaltung) Turnierleiter (ev. Stellvertreter) Oberschiedsrichter (muss internationale Schiedsrichterprüfung absolviert haben, ev. Stellvertreter) Ärztliche Versorgung Presse-Referent (zuständig für Ankündigung und prompte Ergebnisübermittlung an die Medien) Finanz-Referent Quartier-Verantwortlicher |
| Verpflegung: | Ein Buffet mit preiswerten Getränken und kleinen Speisen ist im Hallenkomplex einzurichten, falls kein gewerblicher Restaurations- oder Buffetbetrieb vorhanden ist. |