ÖTTV-Nachwuchs-Superliga
zurückDas Präsidium des ÖTTV beschloss in dessen letzter Sitzung folgende Bestimmung:
Nimmt ein/e Spieler/in, der/die für die Nachwuchs-Superliga genannt wurde, daran nicht teil und erfolgt darüber keine Verständigung der vom Nachwuchs-Ausschuss für diese Veranstaltung zuständigen und namhaft gemachten Person und überdies der für die Turnierleitung zuständigen Person bis spätestens 10 Uhr am Tage des Beginnes der Nachwuchs-Superliga, ist eine Ordnungsstrafe in Höhe von € 100,00 durch den LTTV des Spielers an den ÖTTV zu bezahlen. Die Strafe ist an den Ausrichter weiterzuleiten.
Diese Bestimmung wurde in die Bestimmungen der ÖTTV-Nachwuchs-Superliga aufgenommen. Zusätzlich wurden weitere Korrekturen bzw. Ergänzungen in die neuen Bestimmungen eingebaut. Änderungen gegenüber der letzten Version sind in roter Schriftfarbe dargestellt.
09.01.2012 13:47
