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02 Finanzregulativ - Teil B

Zahlungsverkehr mit dem ÖTTV

(Fassung vom 14. Mai 2009)

Teil B: Zahlungsverkehr mit dem ÖTTV

Nach Absprache und Nachweis

  • Bankverbindung

Bank Austria (Bankleitzahl 12000), Konto-Nummer 267104 86800, lautend auf "Österreichischer Tischtennis Verband".

  • Zahlungsziel

Alle Vorschreibungen sind, soweit nicht ein anderes konkretes Zahlungsziel angeführt ist, binnen drei Wochen ab Ausstellung auf das Konto des ÖTTV bzw. in die Handkassa einzuzahlen.
Reklamationen zu Rechnungen sind binnen maximal 2 Wochen nach Rechnungserhalt an den ÖTTV zu richten.

  • Fälligkeit und Auszahlung

    Voraussetzung für die Fälligkeit und Auszahlung ist, dass Nachweise vom LTTV über die ordnungsgemäße Verwendung in entsprechender Höhe beim ÖTV vorliegen. Der Nachweis für das Kalenderjahr soll soll spätestens Ende November des laufenden Jahres erledigt sein, spätestens jedoch bis Ende Dezember. Sollte ein Nachweis teilweise nicht erfolgen, so kann, sofern dem ÖTV dadurch kein Schaden erwächst, ausnahmsweise ein Nachweis im Zuge des nächsten Jahres erfolgen.

  • Zeitrahmen

    Belege für Abrechnungen, wie Fahrtkosten, Quartier, Diäten, etc., sind unverzüglich bei Anfall, spätestens jedoch 2 Monate nach Anlass dem ÖTTV zur Abrechnung vorzulegen. Damit müssen Belege des Vorjahres bis spätestens Ende Feber des Folgejahres eingereicht werden, widrigenfalls kein Spesenersatz erfolgt.

  • Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird eine Mahnung mit einem Aufschlag von € 10,00 und einer neuerlichen Zahlungsfrist von 2 Wochen ausgestellt. Sollte auch dieser Termin nicht eingehalten werden, wird eine Letzte Mahnung mit einem weiteren Aufschlag von € 20,00 und einer neuerlichen Frist von 1 Woche mit der Ankündigung einer automatischen Sperre bei Nichtzahlung ausgestellt.

  • Sperre

Sollte die Bezahlung innerhalb der mit der letzten Mahnung gesetzten Frist nicht erfolgt sein, so erfolgt automatisch die Sperre.

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