02 Finanzregulativ - Teil B
Teil B: Zahlungsverkehr mit dem ÖTTV
Nach Absprache und Nachweis
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Bankverbindung
Bank Austria (Bankleitzahl 12000), Konto-Nummer 267104 86800, lautend auf "Österreichischer Tischtennis Verband".
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Zahlungsziel
Alle Vorschreibungen sind, soweit nicht ein anderes konkretes Zahlungsziel angeführt ist, binnen drei Wochen ab Ausstellung auf das Konto des ÖTTV bzw. in die Handkassa einzuzahlen.
Reklamationen zu Rechnungen sind binnen maximal 2 Wochen nach Rechnungserhalt an den ÖTTV zu richten.
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Fälligkeit und Auszahlung
Voraussetzung für die Fälligkeit und Auszahlung ist, dass Nachweise vom LTTV über die ordnungsgemäße Verwendung in entsprechender Höhe beim ÖTV vorliegen. Der Nachweis für das Kalenderjahr soll soll spätestens Ende November des laufenden Jahres erledigt sein, spätestens jedoch bis Ende Dezember. Sollte ein Nachweis teilweise nicht erfolgen, so kann, sofern dem ÖTV dadurch kein Schaden erwächst, ausnahmsweise ein Nachweis im Zuge des nächsten Jahres erfolgen.
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Zeitrahmen
Belege für Abrechnungen, wie Fahrtkosten, Quartier, Diäten, etc., sind unverzüglich bei Anfall, spätestens jedoch 2 Monate nach Anlass dem ÖTTV zur Abrechnung vorzulegen. Damit müssen Belege des Vorjahres bis spätestens Ende Feber des Folgejahres eingereicht werden, widrigenfalls kein Spesenersatz erfolgt.
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Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahnung mit einem Aufschlag von € 10,00 und einer neuerlichen Zahlungsfrist von 2 Wochen ausgestellt. Sollte auch dieser Termin nicht eingehalten werden, wird eine Letzte Mahnung mit einem weiteren Aufschlag von € 20,00 und einer neuerlichen Frist von 1 Woche mit der Ankündigung einer automatischen Sperre bei Nichtzahlung ausgestellt.
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Sperre
Sollte die Bezahlung innerhalb der mit der letzten Mahnung gesetzten Frist nicht erfolgt sein, so erfolgt automatisch die Sperre.