Nachwuchs-Konzept

Nachwuchskonzept des Österreichischen Tischtennis-Verbandes (ÖTTV) und der Landestischtennis-Verbände (LTTV)
gemäß Präsidium vom 18.02.2004 und Präsidentenrat vom 19.06.2004

Teil 1 Allgemeines
Ausgangssituation
Tischtennis ist in der Zwischenzeit eine sehr weit entwickelte Sportart. Es braucht lange Zeit, bis man sich wirklich verbessert hat. Damit ist es aber auch eine Life Time Sportart, die bis ins hohe Alter ausgeführt werden kann. Das, was man einmal gelernt hat, geht nicht so leicht verloren, auch wenn man langsamer wird. Da beim Wettkampf kein körperlicher Kontakt notwendig ist, spielt es keine Rolle, ob die Spielpartner alt, jung, gesund oder behindert sind. Es ist in allen Leistungsstufen, solange das Leistungsniveau ähnlich ist, ein interessanter und abwechslungsreicher Sport. Bei allem möglichen körperlichen und geistigen Einsatz kommt auch der Spaß nicht zu kurz.

Grundlage für die Sicherstellung der weiteren Entwicklung soll dieses auf breiter Basis abgestimmte, auf die besondere Situation des Nachwuchses eingehende, Konzept sein.
Soweit im Folgenden Begriffe wie Zuschauer, Aktive, Spieler, Lehrer, Trainer, Funktionäre usw. geschlechtsneutral verwendet werden, sind immer männliche und weibliche Personen eingeschlossen.

Das gesamte Konzept besteht aus:
* Teil 1    Allgemeines (dieses Dokument)
* Teil 2    Details (in Form von Bausteinen)
* Teil 3    Dank für Mitarbeit (wird mit Teil 2 mitgeführt)
Zielsetzung
Ziel der Arbeiten zur Erreichung einer entsprechenden Breite und Spitze sowie der Verbesserung der internationalen Position ist
  • möglichst viele Personen unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Werte des Sportes vom Status Nichtsportler zum Status Zuschauer und in weiterer Folge zum aktiven Breiten-, Leistungs- und Spitzensport Ausübenden zu bringen.
  • Entsprechend der Struktur der Bevölkerung soll auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Personen bestehen.
  • Die systematische Förderung der aktiv Sport Ausübenden entsprechend ihrer Möglichkeiten hinsichtlich einer möglichst raschen und weitestgehenden Leistungsverbesserung.
  • Verbesserung des öffentlichen Ansehens des Tischtennissportes, um die Bereitschaft zur Ausübung zu steigern. Die Schaffung, Aufrechterhaltung und ständige Verbesserung aller dafür notwendigen Strukturen, wobei auch über den Altersbereich dieses Nachwuchskonzeptes hinausgehende Altersklassen zu berücksichtigen sind.
Aufgabenteilung
Entsprechend der Struktur der Gesellschaft mit der Bedeutung der Familie als Basiseinheit ist die Verwirklichung der Zielsetzung zwischen Eltern, Schulen, Vereinen, Dachverbänden, LTTV und ÖTTV sowie sonstigen sportlichen und politischen Organisationen aufgeteilt. Von den Beteiligten sind  jeweils die Aufgaben zu übernehmen, die von anderen nicht mehr vernünftig erfüllt werden können. Durch eine entsprechende Zusammenarbeit sind alle vorhandenen personellen und sachlichen Mittel möglichst günstig zu nützen.

Gewinnung und Ausbildung der Aktiven
Die erste sportliche Information und Ausbildung soll - soweit nicht bereits von den Eltern eingeleitet - im Rahmen der Schule (ab der Volksschule) in Zusammenarbeit von Lehrern und Vereinen mit deren Trainern erfolgen.
Im Zuge der Bestrebungen, eine aktive Sportausübung der Jugendlichen zu erreichen, soll die Ausbildung in weiterer Folge vor allem durch Vereine, LTTV und ÖTTV erfolgen, wobei die Lehrer soweit möglich weiterhin mit eingebunden werden.
Die Schul- und Berufsausbildung der Aktiven muss sichergestellt sein. Um dies und die zu fördernde sportliche Ausbildung sicherzustellen, sind für entsprechend sportlich Begabte nach der Volksschule Schultypen mit zusätzlichen sportlichen Möglichkeiten - normal für mehrere Sportarten zugänglich - mindestens eine in jedem Bezirk notwendig und einzurichten.
Hierbei soll eine enge Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch zwischen Schule, Eltern, Vereinen und den jeweils zuständigen Fachverbänden sichergestellt sein.
Parallel mit der Schul- und Berufsausbildung sowie der sportlichen Ausbildung sollen die Aktiven auch mit allem erforderlichen Wissen zur Ablegung entsprechender Prüfungen für Übungsleiter, Lehrwart und Trainer vertraut gemacht werden, so dass sie bei - bedingt durch Alter oder Begabung - stockender sportlicher Weiterentwicklung wieder als Ausbilder zur Verfügung stehen.
Die mit der Ausbildung verbundenen Rechte und Pflichten sind durch vom ÖTTV ausgearbeitete Rahmenausbildungsverträge zwischen dem Aktiven, dem Verein, dem LTTV und allenfalls dem ÖTTV zu regeln und klarzustellen.

Mittelaufbringung
  • Die Aktiven sollen einen Beitrag zu den Ausbildungskosten leisten. Die Belastung von Aktiven soll alters- und leistungsabhängig im Jahr maximal 2.000 € nicht überschreiten, wobei jedoch auch die soziale Situation zu berücksichtigen ist.
  • Entsprechend der Leistungen für die Gesellschaft hat die Gesellschaft für die über die Möglichkeiten des Einzelnen hinausgehende Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu sorgen. Dabei ist eine entsprechende Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Bereiche Sport, Schule und Gesundheit sicherzustellen.
  • Für den überregionalen Einsatz sind insbesondere die besonderen Bundessport Förderungsmittel zu verwenden.
  • Mit Sonderprojekten und Veranstaltungen ist zu versuchen, unter Einschaltung von öffentlichen Stellen und Sponsoren zusätzliche Mittel für den Sport bereitzustellen.
  • Nutznießer der von anderen Stellen durchgeführten Ausbildung haben entsprechende Beiträge zu leisten.

Strukturen
Allgemeines
Zur Verwirklichung  der Ziele sind von den dafür vorgesehenen bzw. zuständigen Organen die nachfolgend beschriebenen Strukturen entsprechend zu berücksichtigen, bzw. zu schaffen, bzw. anzustreben. Dabei ist in allen Bereichen auch auf eine entsprechende Aufteilung der Aufgaben auf geeignete männliche und weibliche Personen zu achten.

Organisationsstruktur
In den Vereinen ist eine entsprechende Nachwuchsarbeit sicher zu stellen. Bei Fehlen entsprechender Nachwuchsaktivitäten in einem Verein ist von den LTTV ein Nachwuchsförderungsbeitrag einzuheben und dem Verein unterstützende Hilfen zum Ausbau der Nachwuchsarbeit anzubieten.
Dort wo keine Vereine bestehen, ist von den LTTV in Zusammenarbeit mit Schulen, Gemeinden und Dachverbänden die Bildung von Vereinen zu fördern.
In den LTTV ist eine Weiterentwicklung von örtlichen Zusammenarbeitsmodellen zur Stärkung der Nachwuchsarbeit wie Spielgemeinschaften, Ausbildungsvereine usw. zu fördern.
In den LTTV sind Regelungen zur Erleichterung der Einbindung der Schulen zu treffen. Weiteres ist der Aufgabenbereich der Schulsportreferenten entsprechend anzupassen.
Im Schulbereich sind Regelungen zur Erleichterung der Einbindung schulfremder Personen (Trainer) in den Unterricht zu treffen.
Im Bereich der Verwaltung des ÖTTV und der LTTV sind Vorkehrungen zur Sicherstellung der mit diesem Konzept verbundenen Organisationsaufgaben und deren Evaluierung zu treffen.

Altersstruktur
Die Altersstruktur ist mit den Altersklassen Mini-Unterstufe, Unterstufe, Schüler, Jugend und Junioren gemäß internationalem und nationalem Regulativ gegeben. Den Erfordernissen der breiten Förderung der Weiterentwicklung sind die Junioren dem Nachwuchsbereich zu zuordnen.

Leistungsstruktur
Mit der Gewinnung von Aktiven und einer Talentessichtung soll möglichst früh allenfalls bereits im Kindergarten begonnen werden. Die motorische Ausbildung soll auf jeden Fall bereits ab der 1. Klasse Volksschule spielerisch multisportiv einsetzen. Ab der 3. Klasse Volksschule sollte die schwerpunktmäßig spartenspezifisch orientierte Ausbildung beginnen. Die Einbindung von "Spätberufenen" ist zu berücksichtigen.
Als Basis für die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Breite und der Spitze sind Gruppen mit festgelegten Anforderungen zu schaffen.
Beginnend im Verein, weiters im LTTV und im ÖTTV, sind zur Auswahl besonders zu Fördernder alters- und leistungsmäßig gestaffelte Kader mit Rechten und Pflichten festzulegen.

Struktur Ausbildung Sportler
Für die Ausbildung der aktiven Sportler sollen entsprechend ausgebildete Lehrer, Übungsleiter, Lehrwarte und Trainer eingesetzt werden.
Für die im schulischen Bereich gesetzten Maßnahmen soll der fachspezifische sportliche Teil unter der Verantwortung des jeweils zuständigen Verbandes stehen.
In jedem LTTV ist nach Möglichkeit ein vom ÖTTV anerkanntes Leistungszentrum (LZ) einzurichten, das von einem staatlich geprüften Trainer mit entsprechender Praxis geleitet werden soll. Bei der Organisation des LZ sind bei der Betreuung der Sportler zentrale und regionale Komponenten zu berücksichtigen. Des weiteren soll eine beiderseits abgestimmte Zusammenarbeit mit dem ÖTTV erfolgen.
Die vom ÖTTV betriebene sportliche Ausbildung ist soweit möglich in Zusammenarbeit mit den LZ der LTTV's durchzuführen.
Über die Nachwuchsarbeit der Vereine und des LTTV-LZ ist jährlich ein Bericht auszuarbeiten, der im LTTV zu evaluieren und zu behandeln ist. Der Bericht über das LZ ist auch dem ÖTTV vorzulegen.

Struktur Bewerbe und Teilnahme
In den LTTV und in weiterer Folge im ÖTTV ist sicherzustellen dass die Aktiven ihrer Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit entsprechende regelmäßige Einsatzmöglichkeiten haben. Dabei sind Einsätze in einzelnen Veranstaltungen und in einer laufenden Mannschaftsmeisterschaft anzubieten wobei jeweils auch Meister ermittelt werden sollen.
Durch Bewertung der Ergebnisse der Veranstaltungen sind ab dem Schülerbereich im ÖTTV und in den LTTV Ranglisten sowohl altersübergreifend als auch altersabhängig aufzustellen. Im Unterstufenbereich sind nur Setzungslisten zu führen.
In den LTTV sollen darüber hinaus in Richtung Breitensport Vereinswertungen unter besonderer Berücksichtigung der Aktivität im Nachwuchsbereich und Schulwertungen erstellt werden.
Die Organisation der Teilnahme der Aktiven an ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Bewerben ist sicherzustellen. Die Zuständigkeiten hierfür (Verein, LTTV und ÖTTV) sind zu regeln.

Medizinische Betreuung
Die Aktiven sind regelmäßig einer sportärztlichen Untersuchung zu unterziehen, wobei besonders auch auf für den Tischtennissport typische Belange Rücksicht zu nehmen ist. Der Mindestumfang ist allgemein 1 x im Jahr bei LZ - Mitgliedern 2 x im Jahr.
Für die Koordinierung der medizinischen Betreuung und Festlegung des Umfanges und der Häufigkeit der Untersuchungen soll zur Koordination in jedem Verband ein Sportmediziner eingebunden werden. Soweit möglich, soll eine Abstimmung mit den Schuluntersuchungen erfolgen.

Struktur Aus- und Weiterbildung der Ausbilder
Die im Schulsport eingebundenen Lehrer sollen - soweit Interesse vorhanden - in die (fachspezifische) Ausbildung eingebunden werden.
Für die im Landesbereich im Einvernehmen mit den LTTV durchzuführende fachspezifische Übungsleiterausbildung ist der vom ÖTTV festgelegte Inhalt und Umfang der Rahmenausbildung entsprechend zu berücksichtigen. Bei der Ausbildung sind neben sportlichen auch organisatorische Komponenten entsprechend aufzunehmen.
Die stufenweise Weiterbildung (Staatlicher Lehrwart / Staatlicher Trainer) ist von den LTTV zu fördern und der Bedarf in die Vorschau mit aufzunehmen.
Mit den BAFL`s soll ein Informationsaustausch über abgeschlossene Trainergrundkurse hergestellt werden.
Die Situation bezüglich der Ausbildung ist von den LTTV in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verfolgen, für die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung ist eine längerfristige Vorschau anzufertigen.

Ausbildungsstruktur Funktionäre

Die Aus- und Weiterbildung von Funktionären ist zu fördern und es ist vom ÖTTV und den LTTV auf geeignete Weiterbildungsmaßnahmen hinzuweisen.
  • Lehrmittel
    In einer abgestimmten, vom ÖTTV mit Wertungen versehenen Liste, sind die für die Erfüllung der verschiedenen Aufgaben aktuellerforderlichen oder zweckmäßigen Lehrmittel anzuführen. Soweit notwendig, sind vom ÖTTV entsprechende Zusammenstellungen und Aufbereitungen auszuarbeiten oder zu veranlassen.
  • Weiterentwicklung
    Maßnahmen zur wissenschaftlichen Erarbeitung von Methoden und Hilfsmittel zur Weiterentwicklung des Trainings zur Erzielung besserer sportlicher Ergebnisse sowie der Präsentation in der Öffentlichkeit sind in angemessenem Umfang zu fördern.
Beobachtung und Kontrolle
Zur Sicherstellung der sinnvollen Verwendung und des optimalen Einsatzes der begrenzt vorhanden Mittel sind alle Aktivitäten hinsichtlich der Erreichung der angestrebten Ziele und der aufgewendeten Mittel zu beobachten bzw. kontrollieren.
Unter Berücksichtung eines möglichst geringen Arbeitsaufwandes ist mit standardisierten
- möglichst vorgegebenen Berichten - eine längerfristige Betrachtungsweise zu ermöglichen. Dabei sind die Aktivitäten den Punkten dieses Konzeptes zuzuordnen und jährlich hinsichtlich der Zielsetzung, der Teilnahme, der benötigten Gesamtaufwendungen, der aufgetreten Probleme und des erreichten Erfolges darzustellen.

Im Zusammenhang mit dem neuen Nachwuchs-Konzept des ÖTTV sind nachstehend die bisher ausgearbeiteten Bausteine dieses Konzepts (PDF-Dokumente) aufgelistet.

 Bausteine:

* Medizinische  Betreuung
* Koordinierung Nachwuchs
* Gemeinsame Trainingslehrgänge
* Wochenend-Lehrgänge

* Anerkennung   LTTV-Leistungszentrum