Allgemeine Bestimmungen

Veranstaltungen des Österreichischen Tischtennis Verbandes 

Allgemeine Bestimmungen 

Die aus Gründen der Einfachheit ausschließlich in der männlichen Form gehaltenen Bestimmungen gelten selbstverständlich in gleichem Maße auch für Personen weiblichen Geschlechts. 

Anti-Doping-Bestimmungen:

Für den ÖTTV gelten die Anti-Doping-Bestimmungen der ITTF, des Bundes-Sportförderungsgesetzes und des österreichischen Anti-Doping-Gesetzes.

Insbesondere verpflichten sich mit Abgabe der Nennung der betreffende Spieler und der betreffende Verein, die Anti-Doping-Bestimmungen des ÖTTV zu akzeptieren (www.oeadc.or.at).

Allgemeines:

Zusätzlich zu den folgenden Bestimmungen gelten die Tischtennis-Regeln (Abschnitt A des "Handbuchs für den Tischtennis Sport in Österreich" = ÖTTV-Handbuch), die für den Bereich des Österreichischen Tischtennis Verbands (ÖTTV) übernommenen Bestimmungen für internationale Veranstaltungen (Abschnitt B des ÖTTV-Handbuchs) und ergänzende Bestimmungen für Österreichische Staatsmeisterschaften (ÖSTM), Österreichische Junioren Meisterschaften (ÖJUNM), Österreichische Senioren Meisterschaften (ÖSENM) und A-Turniere (AT).

Veranstalter: 

Veranstalter ist der ÖTTV. 

Ausrichter: 

Ausrichter kann ein Landes-TT-Verband (LTTV) des ÖTTV oder ein Verein eines LTTV sein.
Ansuchen um Ausrichtung einer Veranstaltung müssen über den zuständigen LTTV an den ÖTTV gerichtet werden.
Die Vergabe der Veranstaltungen erfolgt bei der ÖTTV-Terminkonferenz anlässlich der ÖSTM.
Nicht zugeordnete Veranstaltungen werden durch den Präsidentenrat (PRR) des ÖTTV vergeben.

Finanzen: 

Der Ausrichter trägt alle Kosten und erhält alle Einnahmen der Veranstaltung.
Etwaige an den ÖTTV zu leistende Gebühren werden im ÖTTV-Finanzregulativ festgehalten.

Ergebniswertung: 

Die Ergebnisse aller Veranstaltungen (Ausnahme ÖM-SEN) werden für die Wertung der offiziellen österreichischen Rangliste (ÖRL) herangezogen.
Dabei werden kampflos abgegebene Spiele wie ausgetragene Begegnungen gewertet.
Der ÖTTV ist berechtigt, Ergebnisse für weitere Wertungen zur Verfügung zu stellen.

Turnier-Kommitée 


Zusammensetzung:

  • Sportausschuss-Delegierter (Vorsitz)
  • Turnierleiter (oder Stv.)
  • Oberschiedsrichter (oder Stv.) u.
  • alle anwesende Mitglieder des Engeren Sportausschusses

Aufgaben:
Durchführung notwendiger Änderungen (Auslosung, Zeitplan)
Behandlung von Protesten.

Sportausschuss-Delegierter: 


Der Sportausschuss nominiert einen Delegierten, der während der gesamten Veranstaltung anwesend ist und nicht Turnierfunktionär, Schiedsrichter oder Oberschiedsrichter sein darf.
Er liefert dem Sportausschuss einen schriftlichen Bericht über die Veranstaltung.

Proteste: 

Proteste zur Veranstaltung, die nicht in den Entscheidungsbereich des Oberschiedsrichters fallen, sind bei der Turnierleitung an das Turnier-Komitee einzubringen. Das Turnier-Komitee befindet umgehend und endgültig über diesen Protest. 

Oberschiedsrichter: 

Der Oberschiedsrichter muss die Internationale Schiedsrichterprüfung abgelegt haben und wird vom ÖTTV-Schiedsrichter-Referenten nominiert. 

Schiedsrichter: 

Der Ausrichter stellt für alle Spiele geprüfte Schiedsrichter.
Für die Finalspiele sind ausnahmslos geprüfte ÖTTV- oder Internationale Schiedsrichter heranzuziehen (Ausnahme: siehe ÖM-SEN).

Nennung:

Die Nennung erfolgt an das ÖTTV-Sekretariat per Briefpost, Telefax oder E-Mail mittels der der Ausschreibung beigelegtem Nennformular. 

Nennschluss: 

Der Nennschluss wird vom ÖTTV mit spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn festgelegt.

Nenngeld: 

Das Nenngeld wird im ÖTTV-Finanzregulativ festgehalten.Durch die Abgabe der Nennung verpflichtet sich der Verein zur Bezahlung des Nenngelds.
Mitglieder der ÖTTV-A-Kader der Allgemeinen Klasse sind vom Nenngeld befreit.

Nenungsanzahl: 

Individual-Bewerbe werden ab 8 Nennungen durchgeführt. Es steht dem Ausrichter jedoch frei, einen Bewerb ab 4 Nennungen im Gruppensystem zu organisieren. 

Halle: 

Die Halle ist jeweils eine Stunde vor Spielbeginn für das Training freizugeben.
Wird in der betreffenden Halle erstmals ein Turnier ausgetragen, so kann der Sportausschuss des ÖTTV auf Kosten des Ausrichters eine Überprüfung durchführen.
Die Hallenordnung darf nicht im Widerspruch zu den Turnierbestimmungen stehen.

Preise: 

Für die Sieger aller Bewerbe stellt der Ausrichter Pokale und für die Platzierten Pokale oder Medaillen zur Verfügung.
Bei ÖSTM und ÖJUNM sind zusätzlich die offiziellen Medaillen des Sportministeriums und der BSO zu vergeben.

Information: 

Auslosung und laufende Ergebnisse sind per Wandraster oder mittels elektronischer Medien den Teilnehmern und den Zuschauern gut sichtbar zur Kenntnis zur bringen.
Semifinal- und Finalspiele sind jeweils über Lautsprecher zur Kenntnis zu bringen.

Zeitplan: 

Der ÖTTV gibt den Rahmenzeitplan vor.
Unabhängig von den vom Ausrichter ausgesandten Unterlagen sind die Teilnehmer verpflichtet, den am Veranstaltungsort veröffentlichten, allenfalls modifizierten Zeitplan, zu beachten.
Wer nicht zur angegebenen Zeit am betreffenden Tisch spielbereit ist, verliert das Spiel.

Teilnahmebedingungen: 

Es sind nur österreichische Staatsbürger, die eine Spielberechtigung eines ITTF-Mitgliedsverbands besitzen, startberechtigt (Ausnahme: ÖM-SEN). Spieler, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, jedoch vor Vollendung des 16. Lebensjahres die Spielberechtigung für einen Verein eines LTTV des ÖTTV erlangt und diese zumindest 24 Monate besessen haben, sind diesbezüglich österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
Für die Teilnahme an Nachwuchs- und Senioren-Veranstaltungen gelten hinsichtlich der Altersgrenzen die Bestimmungen von § 40 und § 41 REG.

Absagen: 

Absagen sind dem ÖTTV-Sekretariat bis spätestens 12.00 Uhr an dem der Veranstaltung vorangehenden Werktag mitzuteilen.
Sagt ein Aktiver dem ÖTTV-Sekretariat die Teilnahme nicht bis spätestens 12.00 Uhr an dem der Veranstaltung vorangehenden Werktag oder dem Ausrichter bis spätestens 1 Stunde vor Turnierbeginn (an der in der Ausschreibung angegebenen Telefonnummer) ab, so wird dem Verein das doppelte Nenngeld in Rechnung (gilt auch bei A-Kaderspielern) gestellt.

Gruppenbestimmungen: 

Für die Endplatzierung in Gruppenspielen von Einzel-Bewerben gelten die Internationalen Bestimmungen. (ÖTTV Handbuch, Abschnitt B, Pkt. 3.7.5.). 

Ordnungsstrafen: 

Vom Präsidium des ÖTTV können bei Nichteinhaltung der Bestimmungen Ordnungsstrafen (siehe Gebührenkatalog) über den Ausrichter verhängt werden. 

Siegerehrung: 

Die Ehrung der Sieger und Platzierten kann im traditionellen Sinn nach Beendigung der gesamten Veranstaltung erfolgen.
Alternativ dazu kann die Ehrung der Drittplatzierten unmittelbar im Anschluss an das Semifinale in der Spielbox vorgenommen werden. Ebenso können die Finalisten direkt nach dem betreffenden Endspiel geehrt werden.
Die namentliche Nennung der Platzierten, unter jeweiliger Anführung des vollständigen Vereinsnamens, ist in allen Fällen über Lautsprecher vorzunehmen.

Aussendungen/Schriftverkehr: 

Dem Ausrichter obliegt die fristgerechte Versendung bzw. Übermittlung nachstehender Turnierunterlagen:

o Veranstaltungs-Fragebogen :
Der vollständig ausgefüllte Veranstaltungs-Fragebogen ist so rasch wie möglich, spätestens jedoch mit dem Ausschreibungs-Entwurf, an das ÖTTV- Sekretariat zu senden.

o Ausschreibungs-Entwurf:
Dieser ist in einer elektronisch verwertbaren Form (MS-Word, MS-Excel) spätestens 10 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn an das ÖTTV-Sekretariat, zu senden. Der korrigierte Entwurf wird innerhalb 1 Woche retourniert.

o Veranstaltungs-Ausschreibung:
Diese ist in elektronischer Form (MS-Word, MS-Excel) spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin an das ÖTTV-Sekretariat zu senden.

o Auslosung: Sie ist mit
einem Detail-Zeitplan
den kompletten Rastern
einer Starterliste

zu versehen und bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn in elektronischer Form an das ÖTTV-Sekretariat sowie an LTTV (ÖSTM, ÖM) bzw. Vereine zu versenden, die Teilnehmer stellen (jeweils entsprechend der Zahl der Starter + 1 Vereinsexemplar).
Der ÖTTV übermittelt diese Auslosung an seine zuständigen Funktionäre.

Ergebnisse: 

Die jeweils drei Erstplatzierten aller Bewerbe sind unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung an folgenden Verteiler zu faxen bzw. mailen:
ÖTTV-Presse-Referenten (+43 676 400 75 25)
APA (+43-1-36060)
Die detaillierten Ergebnisse sowie die Spielberichte von Mannschaftsspielen (betrifft ÖM-JUN) sind bis spätestens am Vormittag des der Veranstaltung folgenden Werktags mittels E-Mail (MS-Word oder MS-Excel) an das ÖTTV-Sekretariat (tt@oettv.org) zu senden bzw. spätestens 7 Tage nach dem Veranstaltungsende an die LTTV (ÖSTM, ÖM) bzw. Vereine zu versenden, die Teilnehmer stellen (jeweils entsprechend der Zahl der Starter + 1 Vereinsexemplar).

Änderungen in den Doppel-Bewerben: 

Siehe ÖTTV-Handbuch, Abschnitt B, Pkt. 3.6.4.5 ! 

Auslosung und Setzung: 

Setzung und Auslosung sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Nennschluss zu terminisieren und werden im ÖTTV-Sekretariat unter der Leitung eines Sportausschuss-Mitglieds vorgenommen.
Für Einzel-Bewerbe wird die aktuelle ÖRL herangezogen. Allenfalls für die Setzung zu berücksichtigende, nicht in dieser ÖRL erfasste Starter, werden vom ÖTTV-RL-Referenten für Veranstaltungen der Allgemeinen Klasse in einer Setzungsliste (SL) eingestuft.
Analoge SL werden vom ÖTTV-Senioren- bzw. ÖTTV-Junioren-Referenten für Veranstaltungen ihres Bereichs erstellt.
In den Doppel-Bewerben werden die Platzziffern der Doppel - gebildet aus der Summe der Ränge der beiden Doppelpartner - für die Setzung herangezogen.
Spieler, die für Doppel-Bewerbe ohne Partner genannt wurden, werden bei der Setzung mit anderen freien Spielern kombiniert. Einsprüche dagegen sind nicht vorgesehen.
Bei Mehrfach-Nennungen für Doppel-Bewerbe werden grundsätzlich Paarungen des gleichen Vereins als gültige Nennung akzeptiert.
Bei Mehrfach-Nennungen durch verschiedene Vereine entscheidet das Los über die aufzunehmende Paarung.

Rückennummern: 

Rückennummern sind aufzulegen (siehe ÖTTV-Handbuch, Abschnitt B Pkt. 3.2.2.4).
Eine Rückennummernzuordnung ist für Teilnehmer und Zuschauer zu veröffentlichen.
Sie müssen deutlich lesbar und vollflächig auf dem Wettkampfhemd der Spieler angebracht werden. Bei fehlender oder unkorrekt angebrachter Rückennummer darf der Schiedsrichter das Spiel nicht starten.

Kleben von Schlägerbelegen: 

Der Ausrichter hat einen gut durchlüftbaren Raum für das Kleben von Schlägerbelägen bereitzustellen.
Das Aufbringen von Schlägerbelägen ist nur in diesem Raum, sowie mit den von der ITTF genehmigten Klebstoffen gestattet. Stellt der Oberschiedsrichter ein Zuwiderhandeln fest, wird der betreffende Spieler von ihm von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Quartiere: 

Der Ausrichter hat auf schriftliche Bestellung preisgünstige Quartiere - möglichst in örtlicher Nähe zum Turnierlokal - zu vermitteln.
Schriftlich bestellte Quartiere sind auch bei Nichtbenützung zu bezahlen.

Turnierfunktionäre:
Folgende Turnierfunktionäre sind vom Ausrichter namhaft zu machen:
Turnierobmann ((hat gegenüber dem ÖTTV die organisatorische und wirtschaftliche Gesamtverantwortung für die Veranstaltung)
Turnierleiter (ev. Stellvertreter)
Oberschiedsrichter (muss internationale Schiedsrichterprüfung absolviert haben, ev. Stellvertreter)
Ärztliche Versorgung
Presse-Referent (zuständig für Ankündigung und prompte Ergebnisübermittlung an die Medien)
Finanz-Referent
Quartier-Verantwortlicher
Verpflegung:
Ein Buffet mit preiswerten Getränken und kleinen Speisen ist im Hallenkomplex einzurichten, falls kein gewerblicher Restaurations- oder Buffetbetrieb vorhanden ist.