Abschnitt B
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Bestimmungen für intern. Veranstaltungen
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3.1 Anwendungsbereich der Regeln und Bestimmungen
Die gelb unterlegten Bestimmungen gelten für alle Veranstaltungen des ÖTTV und seiner LTTV verbindlich, soferne das Regulativ (Abschnitt C) keine anderslautende Regelung vorsieht.
Die in hellblau unterlegten Bestimmungen gelten für alle Veranstaltungen des ÖTTV (wie Österreichische Staatsmeisterschaften, Österreichische Meisterschaften, Bundesligen und Superligen, A-Turniere, Nachwuchs-Superliga-Turniere) verbindlich, soferne das Regulativ (Abschnitt C) keine anderslautende Regelung vorsieht.
3.1.1 Veranstaltungsarten
3.1.1.1 Eine Internationale Veranstaltung sind Wettkämpfe, an denen Spieler von mehr als einem Verband
teilnehmen können.
3.1.1.2 Ein Länderkampf ist ein Wettkampf zwischen zwei Mannschaften, die Verbände vertreten.
3.1.1.3 Ein offenes Turnier ist ein Turnier, für das Spieler aller Verbände melden können.
3.1.1.4 Ein beschränktes Turnier ist ein Turnier, bei dem die Teilnahme auf bestimmte Gruppen
- keine Altersgruppen - beschränkt ist.
3.1.1.5 Ein Einladungsturnier ist ein Turnier, bei dem die Teilnahme auf bestimmte, einzeln eingeladene
Spieler beschränkt ist.
3.1.2 Anwendbarkeit3.1.2.1 Abgesehen von der in 3.1.2.2 festgelegten Ausnahme gelten die Regeln (Abschnitt A)
für Welt-, Erdteil- und Olympische Titelwettbewerbe, offene Turniere und, sofern nicht
von den teilnehmenden Verbänden anders vereinbart, für Länderkämpfe.
3.1.2.2 Das ITTF Board of Directors ist berechtigt, den Veranstalter eines offenen Turniers zu autorisieren,
vom Exekutivkomitee festgelegte Abweichungen von den Regeln zu übernehmen.
3.1.2.3 Die Bestimmungen für internationale Veranstaltungen gelten für
3.1.2.3.1 Welt- und Olympische Titelwettbewerbe, sofern nicht vom ITTF Board of Directors anders
genehmigt und den teilnehmenden Verbänden vorher mitgeteilt;
3.1.2.3.2 Erdteil-Titelwettbewerbe, sofern nicht vom zuständigen Kontinentalverband anders genehmigt
und den teilnehmenden Verbänden vorher mitgeteilt;
3.1.2.3.3 Offene Internationale Meisterschaften (3.7.1.2), sofern nicht vom Exekutiv-Komitee der ITTF
anders genehmigt und von den Teilnehmern nach 3.1.2.4 akzeptiert.
3.1.2.3.4 Offene Turniere (Ausnahme: 3.1.2.4).
3.1.2.4 Soll in einem offenen Turnier irgendeine Bestimmung nicht angewandt werden, so sind Art
und Ausmaß der Abweichung im Meldeformular anzugeben. Wer das Meldeformular ausfüllt
und einschickt, erklärt damit sein Einverständnis mit den Bedingungen für die Veranstaltung,
und zwar einschließlich solcher Abweichungen.
3.1.2.5 Die Regeln und Bestimmungen werden für alle anderen internationalen Veranstaltungen empfohlen.
Unter der Voraussetzung, dass die Satzung der ITTF beachtet wird, dürfen jedoch internationale
Einladungs- und beschränkte Turniere sowie anerkannte internationale Veranstaltungen,
die von nicht angeschlossenen Organisationen durchgeführt werden, nach Regeln gespielt werden,
die von der ausrichtenden Organisation aufgestellt oder gemeinsam vereinbart wurden.
3.1.2.6 Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass die Regeln und die Bestimmungen für
internationale Veranstaltungen angewandt werden, sofern nicht Abweichungen davon
vorher vereinbart oder in den veröffentlichten Bestimmungen für diese Veranstaltung
klar herausgestellt wurden.
3.1.2.7 Detaillierte Erläuterungen der Bestimmungen, einschließlich technischer Beschreibungen von
Spielmaterial, werden in Form "Technischer Broschüren" veröffentlicht, die das ITTF Board
of Directors genehmigt, sowie im "Handbook for Match Officials und Tournament Referees"
(Handbuch für Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent und Oberschiedsrichter). -
3.2 Spielmaterial und Spielbedingungen
3.2.1 Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial
3.2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des ITTF-Board of Directors,
das Materialkomitee zuständig. Das ITTF-Board of Directors kann eine Genehmigung
oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre.
3.2.1.2 Meldeformular oder Ausschreibung für ein offenes Turnier müssen Marken und Farben der zu
verwendenden Tische, Netzgarnituren und Bälle angeben. Die Materialauswahl richtet sich nach den
Festlegungen des Verbandes, in dessen Gebiet die Veranstaltung stattfindet, beschränkt sich jedoch
auf solche Marken und Typen, die eine gültige ITTF-Zulassung besitzen.
3.2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden,
die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein,
dass am Rand der Schlagfläche die Markenbezeichnung des Herstellers und das ITTF-Logo
deutlich zu erkennen sind.
3.2.2 Spielkleidung
3.2.2.1 Die Spielkleidung besteht normalerweise aus kurzärmeligem oder ärmellosem Hemd und Shorts
bzw. Röckchen, oder einteiligem Sportdress, Socken und Hallenschuhen. Andere Kleidungsstücke,
z.B. ein Trainingsanzug (ganz oder teilweise), dürfen im Spiel nur mit Genehmigung des
Oberschiedsrichters getragen werden.
3.2.2.2 Abgesehen von Ärmeln oder Kragen des Hemds, muss sich die Hauptfarbe von Hemd,
Röckchen oder Shorts eindeutig von der Farbe des verwendeten Balls unterscheiden.
3.2.2.3 Auf der Kleidung dürfen angebracht sein:
Nummern oder Buchstaben auf der Rückseite des Hemds zur Kennzeichnung des Spielers,
seines Verbands oder - bei Vereinswettkämpfen - seines Klubs sowie Werbung im Rahmen
von 3.2.5.10. Falls die Rückseite des Hemds den Namen des Spielers tragen soll, muss er dicht
unter dem Kragen angebracht sein.
3.2.2.4 Vom Veranstalter geforderte Rückennummern zur Kennzeichnung der Spieler haben Vorrang
gegenüber Werbung auf dem mittleren Teil der Rückseite des Hemds. Rückennummern müssen
in einem Feld von höchstens 600 cm² Fläche (das entspricht DIN A4) enthalten sein.
3.2.2.5 Alle Verzierungen, Einfassungen o.ä. vorn oder an der Seite eines Kleidungsstücks sowie
irgendwelche Gegenstände - z.B. Schmuck -, die ein Spieler an sich trägt, dürfen nicht so
auffällig oder glänzend-reflektierend sein, dass sie den Gegner ablenken könnten.
3.2.2.6 Spielkleidung darf keine Muster oder Schriftzeichen aufweisen, die Anstoß erregen oder
den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten.
3.2.2.7 Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielkleidung trifft der Oberschiedsrichter.
3.2.2.8 Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler einer Mannschaft
einheitlich gekleidet sein. Das gleiche gilt für die Spieler eines Doppels, sofern sie dem gleichen
Verband angehören. Von dieser Bestimmung können Socken, Schuhe sowie Anzahl, Größe,
Farbe und Design von Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden.
3.2.2.9 Gegnerische Spieler und Paare müssen Hemden solcher Farben tragen, die so voneinander abweichen,
dass die Zuschauer sie leicht unterscheiden können.
3.2.2.10 Haben gegnerische Spieler oder Mannschaften ähnliche Hemden und können sich
nicht darüber einigen, wer sie wechselt, entscheidet der Schiedsrichter durch Los.
3.2.2.11 Spieler, die an Welt- oder Olympischen Titelwettbewerben oder an Offenen Internationalen
Meisterschaften teilnehmen, müssen von ihrem Verband genehmigte Hemden und Shorts
bzw. Röckchen tragen.
3.2.3 Spielbedingungen
3.2.3.1 Der Spielraum hat eine rechteckige Grundfläche von mindestens 14m Länge, 7m Breite und ist mindestens
5m hoch; die vier Ecken können jedoch durch Umrandungselemente von höchstens 1,5m Länge bedeckt werden.3.2.3.2 Das folgende Material und Zubehör gelten als Bestandteil des Spielraums:
der Tisch einschließlich der Netzgarnitur, Schiedsrichtertische und -stühle, Zählgeräte,
Handtuchbehälter,Ballbehälter, Tischnummern, Umrandungselemente, Fußbodenbeläge sowie Schilder
zur Anzeige der Spieler und Verbände.
3.2.3.3 Der Spielraum (die Box) muss von einer etwa 75cm hohen Umrandung umgeben sein,
die ihn von den benachbarten Boxen und den Zuschauern abgrenzt.
Alle Umrandungsteile müssen die selbe dunkle Hintergrundfarbe haben.
3.2.3.4 Bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben muss die Beleuchtungsstärke, gemessen in Höhe
der Spielflächemindestens 1000 Lux und im restlichen Spielraum (der Box) mindestens 500 Lux betragen.
Bei anderen Veranstaltungen muss die Beleuchtungsstärke mindestens 600 bzw. 400 Lux betragen.
3.2.3.5 Stehen in einer Halle mehrere Tische, muss die Beleuchtungsstärke für alle gleich sein.
Die Hintergrundbeleuchtung in der Halle darf nicht stärker sein als die schwächste Beleuchtungsstärke
in den Spielfeldern (Boxen).
3.2.3.6 Kein Beleuchtungskörper darf niedriger als 5 m über dem Fußboden angebracht sein.
3.2.3.7 Der Hintergrund muss im Allgemeinen dunkel sein. Im Hintergrund sind helle Beleuchtung und
durch nicht abgedunkelte Fenster oder andere Öffnungen hereinfallendes Tageslicht unzulässig.
3.2.3.8 Der Fußboden darf weder hellfarbig noch glänzend-reflektierend sein, und seine Oberfläche
darf nicht aus Ziegelstein, Beton oder Stein bestehen; bei Welt- und Olympischen
Titelwettbewerben muss der Fußboden aus Holz oder aus rollbarem Kunststoff bestehen,
dessen Marke und Typ von der ITTF genehmigt wurden.
Ausgeschlossen sind auch stein-ähnliche und weitere vollkommen starre Böden, wie etwa Asphalt.
3.2.4 Kleben NEU !
3.2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen
auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.3.2.4.2 Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben, bei
Pro-Tour-Turnieren und Veranstaltungen des Jugend-Circuit durchgeführt.
Ein Spieler, bei dem festgestellt wird, dass sein Schläger ein solches Lösungsmittel enthält, kann vom
Wettbewerb ausgeschlossen und seinem Verband gemeldet werden.Die gegenwärtigen Testverfahren der ITTF, die bereits vor dem 25.Mai 2007 bestanden, werden bei
Jugendveranstaltungen bis 1. Januar 2008, bei allen anderen Veranstaltungen bis 1. September 2008
beibehalten. Von diesen Terminen an werden neue Testverfahren und Protokolle eingesetzt, um schädliche
flüchtige Lösungsmittel auf zu spüren.
3.2.4.3 Es ist ein gut belüfteter Raum bzw. ein entsprechender Bereich für die Anbringung der Schlägerbeläge auf
dem Schläger bereit zu stellen. In anderen Bereichen der Spielhalle ist die Verwendung von Flüssigklebern
nicht zulässig.
Unter "Spielhalle" sind alle Einrichtungen des Gebäudes der Spielhalle sowie das Grundstück, auf dem die
3.2.5 Werbung
Spielhalle steht und das den Eingangsbereich, den angeschlossenen Parkplatz sowie weitere zugehörige
Einrichtungen umfasst, zu verstehen.
ITTF-zugelassene Kleber
3.2.5.1 Innerhalb des Spielraums (der Box) darf nur auf Spielmaterial oder Zubehör geworben werden,
das in 3.2.3.2 aufgelistet ist. Besondere, zusätzliche Werbung ist nicht zulässig.
3.2.5.2 Bei Olympischen Spielen muss die Werbung auf Spielmaterial, Spiel- und Schiedsrichterkleidung
den Bestimmungen des IOC entsprechen.
3.2.5.3 Innerhalb des Spielraums (der Box) dürfen keine fluoreszierenden Farben oder Leuchtfarben
verwendet werden.
3.2.5.4 Buchstaben oder Symbole auf der Innenseite der Umrandung dürfen weder weiß oder orange sein,
noch mehr als zwei Farben enthalten und eine Gesamthöhe von 40 cm nicht überschreiten.
Es wird empfohlen, dass sie von gleicher Farbe wie die Umrandung selbst sind,
jedoch geringfügig heller oder dunkler.
3.2.5.5 Markierungen bzw. Beschriftung auf dem Fußboden dürfen weder weiß noch orange enthalten. Es wird empfohlen,
sie in einer geringfügig helleren oder dunkleren Schattierung der Hintergrundfarbe zu halten.
3.2.5.6 Der Fußboden des Spielraums (der Box) darf bis zu 4 Werbeflächen von je bis zu 2,5 m² aufweisen,
und zwar je 1 an jeder Schmal- und Längsseite des Tisches. Die Werbung muss mindestens 1 m
von der Umrandung entfernt sein, jene an den Schmalseiten höchstens 2 m von der Umrandung
an der Schmalseite des Spielraums (der Box).
3.2.5.7 Die Längsseiten der Tischplatte dürfen je Hälfte ebenso 1 nicht ständig angebrachte Werbung
enthalten wie jede Schmalseite. Sie muss jeweils klar von der ständigen Werbung getrennt sein,
darf nicht für andere Hersteller von Tischtennismaterialien sein und jeweils eine Gesamtlänge von
60 cm nicht überschreiten.
3.2.5.8 Werbung auf Netzen muss in einer etwas helleren oder etwas dunkleren Schattierung der
Hintergrundfarbe gehalten sein. Sie muss einen Mindestabstand von 3 cm zur oberen Netzkante
haben und darf die Sicht durch die Maschen nicht behindern.
3.2.5.9 Werbung auf Schiedsrichtertischen oder anderen Gegenständen innerhalb des Spielraums (der Box)
darf eine Gesamtgröße von 750 cm² je Fläche nicht überschreiten.
3.2.5.10 Werbung auf Spielkleidung ist beschränkt auf:
3.2.5.10.1 normales Warenzeichen, Symbol oder Name des Herstellers in einer Gesamtfläche von 24 cm²;
3.2.5.10.2 bis zu 6 klar voneinander getrennte Werbeflächen vorn, auf der Seite oder Schulter des Hemds-
jedoch höchstens 4 auf der Vorderseite - mit einer Gesamtfläche von 600 cm²;
3.2.5.10.3 bis zu zwei Werbeflächen von insgesamt 400 cm² auf der Rückseite des Hemds;
3.2.5.10.4 bis zu 2 Werbeflächen von insgesamt 120 cm² auf Shorts oder Röckchen,
die nur an der Vorderseite oder seitlich angebracht sein dürfen.
3.2.5.11 Werbung auf der Rückennummer ist auf eine Gesamtfläche von 100 cm² beschränkt.
3.2.5.12 Werbung auf der Schiedsrichterkleidung muss in einer Gesamtfläche von 40 cm² enthalten sein.
3.2.5.13 Spielkleidung und Rückennummern dürfen keine Werbung für Tabakwaren, alkoholische Getränke
und gesundheitsschädliche Drogen aufweisen. -
3.3 Zuständigkeit von Offiziellen
3.3.1 Oberschiedsrichter
3.3.1.1 Für jede Veranstaltung ist ein verantwortlicher Oberschiedsrichter einzusetzen, dessen Name und
Aufenthaltsort den Teilnehmern und gegebenenfalls den Mannschaftskapitänen bekanntzugeben sind.
3.3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
3.3.1.2.1 die Durchführung der Auslosung;
3.3.1.2.2 die Aufstellung des Zeitplans;
3.3.1.2.3 den Einsatz und, falls erforderlich, den Austausch bzw. die Absetzung von Schiedsrichtern und
Schiedsrichter-Assistenten;
3.3.1.2.4 die Einweisung der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten des Turniers;
3.3.1.2.5 das Überprüfen der Spielberechtigung von Spielern für Repräsentativveranstaltungen;
3.3.1.2.6 die Entscheidung über eine Spielunterbrechung bei Notfällen;
3.3.1.2.7 die Entscheidung, ob Spieler den Spielraum (die Box) während des Spiels verlassen dürfen;
3.3.1.2.8 die Entscheidung, ob die festgelegten Einspielzeiten verlängert werden dürfen;
3.3.1.2.9 die Entscheidung, ob während des Spiels Trainingsanzüge getragen werden dürfen;
3.3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen,
einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen;
3.3.1.2.11 die Entscheidung, ob und wo die Spieler während einer Unterbrechung wegen eines Notfalls trainieren dürfen;
3.3.1.2.12 das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen.
3.3.1.3 Falls, mit Zustimmung der Turnierleitung, Aufgaben des Oberschiedsrichters auf andere Personen
delegiert werden, so müssen deren genauer Verantwortungsbereich und Aufenthaltsort
den Teilnehmern und gegebenenfalls den Kapitänen bekanntgegeben werden.
3.3.1.4 Der Oberschiedsrichter - oder ein verantwortlicher Stellvertreter, der ihn während seiner
Abwesenheit vertritt - muss während der ganzen Veranstaltung jederzeit anwesend sein.
3.3.1.5 Wenn der Oberschiedsrichter es für angebracht hält, kann er einen Schiedsrichter,
Schiedsrichter-Assistent oder Schlagzähler jederzeit ablösen. Eine zuvor von dem Abgelösten
getroffene Tatsachenentscheidung bleibt davon jedoch unberührt.
3.3.1.6 In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle fallen die Spieler unter die Zuständigkeit
des Oberschiedsrichters.
3.3.2 Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistent und Schlagzähler
3.3.2.1 Für jedes Spiel müssen 1 Schiedsrichter und 1 Schiedsrichter-Assistent eingesetzt werden.
3.3.2.2 Der Schiedsrichter sitzt oder steht in Höhe des Netzes, und der Schiedsrichter-Assistent sitzt ihm
gegenüber auf der anderen Seite des Tisches.
3.3.2.3 Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür:
3.3.2.3.1 Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige
Mängel zu informieren;
3.3.2.3.2 aufs Geratewohl einen Ball auszuwählen (siehe 3.4.2.1.1 und 3.4.2.1.2 );
3.3.2.3.3 Auf-, Rückschlag oder Seite wählen zu lassen;
3.3.2.3.4 zu entscheiden, ob bei einem körperbehinderten Spieler die Bestimmungen der Aufschlagregel
gelockert werden können;
3.3.2.3.5 die Aufschlag-, Rückschlag- und Seitenreihenfolge zu überwachen und etwaige Irrtümer zu berichtigen;
3.3.2.3.6 jeden Ballwechsel entweder als "Punkt" oder "Let" (Wiederholung) zu entscheiden;
3.3.2.3.7 nach dem festgelegten Verfahren den Spielstand anzusagen;
3.3.2.3.8 zur gegebenen Zeit die Wechselmethode einzuführen;
3.3.2.3.9 für ununterbrochenes Spiel zu sorgen;
3.3.2.3.10 bei Verstößen gegen die Bestimmungen über Beratung und Verhalten einzuschreiten.
3.3.2.3.11 durch Los zu ermitteln, welcher Spieler, welches Paar oder welche Mannschaft das Hemd wechseln muss,
wenn die Gegner ähnliche Hemden tragen und sich nicht einigen können, wer sein Hemd wechselt.
3.3.2.4 Der Schiedsrichter-Assistent :
3.3.2.4.1 entscheidet darüber, ob der Ball im Spiel die Kante der ihm zugewandten Seite der Spielfläche berührt hat;
3.3.2.4.2 informiert den Schiedsrichter über Verstöße gegen die Beratungs-Bestimmungen oder über Fehlverhalten.
3.3.2.5 Entweder der Schiedsrichter oder ein Schiedsrichter-Assistent dürfen:
3.3.2.5.1 entscheiden, ob der Aufschlag eines Spielers falsch ist;
3.3.2.5.2 entscheiden, ob in einem sonst korrekten Aufschlag der Ball bei seinem Weg über
oder um die Netzgarnitur diese berührt;
3.3.2.5.3 entscheiden, ob ein Spieler den Ball aufhält;
3.3.2.5.4 entscheiden, ob die Spielbedingungen auf eine Art gestört wurden, die das Ergebnis
des Ballwechsels beeinflussen könnte;
3.3.2.5.5 die Dauer des Einspielens, des Spiels und der Pausen abstoppen.
3.3.2.6 Entweder der Schiedsrichter-Assistent oder ein weiterer Schiedsrichter ist bei Anwendung
der Wechselmethode als Schlagzähler einzusetzen, um die Schläge des Rückschlägers
oder des rückschlagenden Paares zu zählen.
3.3.2.7 Eine nach 3.3.2.5 entweder vom Schiedsrichter-Assistent oder vom Schlagzähler
getroffene Entscheidung kann vom Schiedsrichter nicht umgestoßen werden.
3.3.2.8 In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen des Spielraums (der Box) fallen die Spieler
unter die Zuständigkeit des Schiedsrichters.
3.3.3 Proteste
3.3.3.1 Keine Vereinbarung zwischen Spielern in einem Einzelwettbewerb oder zwischen Kapitänen
in einem Mannschaftswettbewerb kann eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen
Schiedsrichters bzw. Schiedsrichter-Assistenten, eine Entscheidung in Fragen der Regeln
oder Bestimmungen des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder eine Entscheidung
der verantwortlichen Turnierleitung in irgendeiner anderen Frage der Turnier- oder Spielabwicklung ändern.
3.3.3.2 Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten
kann kein Protest beim Oberschiedsrichter, und gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters
in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann kein Protest bei der verantwortlichen
Turnierleitung eingelegt werden.
3.3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen
der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden.
Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist endgültig.
3.3.3.4 Gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Turnier- oder Spielabwicklung,
die in den Regeln oder Bestimmungen nicht fest umrissen sind, kann Protest bei der Turnierleitung
eingelegt werden. Deren Entscheidung ist endgültig.
3.3.3.5 In einem Einzelwettbewerb kann nur ein an dem betreffenden Spiel beteiligter Spieler,
in einem Mannschaftswettbewerb nur der Kapitän einer an dem betreffenden Spiel
beteiligten Mannschaft einen Protest einlegen.
3.3.3.6 Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die sich aus der Entscheidung eines
Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur Turnier- oder Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung
einer Turnierleitung ergibt, kann von dem protestberechtigten Spieler oder Kapitän
über seinen zuständigen Nationalverband dem Regelkomitee der ITTF vorgelegt werden.
3.3.3.7 Das Regelkomitee trifft dann eine Entscheidung als Richtlinie für künftige Fälle. Diese Entscheidung
kann auch zum Gegenstand eines Protests gemacht werden, den ein Nationalverband
beim ITTF-Board of Directors oder bei einer Generalversammlung einlegt. In keinem Fall
wird dadurch jedoch die Endgültigkeit der Entscheidung des verantwortlichen Oberschiedsrichters
oder der Turnierleitung für den vergangenen Fall berührt. -
3.4 Spielabwicklung
3.4.1 Spielstandansage und -anzeige
3.4.1.1 Unmittelbar, nachdem der Ball aus dem Spiel ist und ein Ballwechsel beendet wurde,
oder so bald wie möglich danach gibt der Schiedsrichter den Spielstand bekannt.
3.4.1.1.1 Bei der Spielstandansage während eines Satzes nennt der Schiedsrichter zuerst die erzielten Punkte
des im nächsten Ballwechsel dieses Satzes aufschlagenden Spielers oder Paares,
danach die des gegnerischen Spielers oder Paares.
3.4.1.1.2 Zu Beginn eines Satzes und vor jedem Aufschlagwechsel deutet der Schiedsrichter auf den nächsten
Aufschläger und kann zusätzlich zur Spielstandansage auch den Namen des nächsten
Aufschlägers nennen.
3.4.1.1.3 Bei Satzende nennt der Schiedsrichter zuerst den Namen des Satzgewinners,
dann die von diesem Spieler oder Paar erzielten Punkte
und schließlich die des gegnerischen Spielers oder Paares.
3.4.1.2 Der Schiedsrichter kann, zusätzlich zur Spielstandsansage, seine Entscheidungen
durch Handzeichen unterstreichen.
3.4.1.2.1 Wenn ein Punkt erzielt wurde, kann er seine dem betreffenden Spieler oder Paar
zugewandte Hand bis Schulterhöhe heben, sodass der Oberarm horizontal und der Unterarm mit
geschlossener Hand vertikal nach oben gehalten wird.
3.4.1.2.2 Muss ein Ballwechsel aus irgendeinem Grund wiederholt werden, kann der Schiedsrichter
die Hand über den Kopf heben, um anzuzeigen, dass der Ballwechsel beendet ist.
3.4.1.3 Der Spielstand und - bei der Wechselmethode - die Zahl der Rückschläge werden in Englisch
oder in einer beliebigen anderen Sprache angesagt, die von beiden Spielern oder Paaren
und dem Schiedsrichter akzeptiert wird.
3.4.1.4 Der Spielstand muss auf mechanischen oder elektronischen Zählgeräten angezeigt werden,
die für die Spieler und für die Zuschauer klar zu erkennen sind.
3.4.1.5 Wird ein Spieler formell verwarnt, wird neben seinem Spielstand eine gelbe Karte an das Zählgerät
oder in dessen Nähe gelegt.
3.4.2 Spielgerät
3.4.2.1 Die Spieler dürfen die Bälle nicht im Spielraum (der Box) auswählen.
3.4.2.1.1 Wenn möglich sollte ihnen Gelegenheit gegeben werden, einen Ball oder mehrere Bälle auszusuchen,
bevor sie in den Spielraum (die Box) kommen. Für das Spiel muss dann einer dieser Bälle verwendet
werden, der vom Schiedsrichter aufs Geratewohl genommen wird.
3.4.2.1.2 Wurde kein Ball ausgewählt, bevor die Spieler in den Spielraum (die Box) kommen,
muss mit einem Ball gespielt werden, den der Schiedsrichter wahllos aus einer Schachtel
mit den für diese Veranstaltung vorgeschriebenen Bällen nimmt.
3.4.2.1.3 Wird während des Spiels ein Ball beschädigt, muss er durch einen anderen der vor dem Spiel
ausgesuchten Bälle ersetzt werden. Ist kein solcher Ball verfügbar, wird mit einem Ball weitergespielt,
den der Schiedsrichter wahllos aus einer Schachtel mit den für diese Veranstaltung
vorgeschriebenen Bällen nimmt.
3.4.2.2 Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden,
wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann.
In einem solchen Fall muss der Spieler ihn unverzüglich durch einen anderen ersetzen,
den er mitgebracht hat oder der ihm in den Spielraum (die Box) gereicht wird.
3.4.2.3 In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen,
sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt.
3.4.3 Einspielen
3.4.3.1 Die Spieler haben das Recht, sich unmittelbar vor Spielbeginn, jedoch nicht in den normalen Pausen,
an dem Tisch, der bei ihrem Spiel verwendet wird, bis zu 2 Minuten lang einzuspielen.
Die angegebene Einspielzeit kann nur mit Genehmigung des Oberschiedsrichters verlängert werden.
3.4.3.2 Bei einer Spielunterbrechung wegen eines Notfalls kann der Oberschiedsrichter den Spielern nach
seinem Ermessen erlauben, an einem beliebigen Tisch zu trainieren,
auch an dem des betreffenden Spiels.
3.4.3.3 Den Spielern ist ausreichend Gelegenheit zu geben, das zu verwendende Spielmaterial zu prüfen
und sich damit vertraut zu machen. Das gibt ihnen jedoch nicht automatisch das Recht, sich mehr
als ein paar Ballwechsel lang einzuspielen, nachdem ein beschädigter Ball oder Schläger ersetzt wurde.
3.4.4 Pausen und Unterbrechungen
3.4.4.1 Grundsätzlich wird ein Spiel ohne Unterbrechungen geführt. Jedoch hat jeder Spieler das Recht auf:
3.4.4.1.1 eine Pause von höchstens 1 Minute zwischen aufeinander folgenden Sätzen eines Individualspiels;
3.4.4.1.2 kurze Unterbrechungen zum Abtrocknen nach jeweils 6 Punkten von Beginn jedes Satzes an
sowie beim Seitenwechsel im Entscheidungssatz eines Individualspiels.
3.4.4.2 Ein Spieler oder Paar kann eine Auszeit von bis zu 1 Minute pro Spiel verlangen.
3.4.4.2.1 In einem Einzel- oder Doppelspiel kann die Auszeit vom Spieler, Doppelpaar oder von dem
bekanntgegebenen Berater verlangt werden; in einem Mannschaftsspiel kann dies durch
den Spieler, das Doppelpaar oder den Kapitän geschehen.
3.4.4.2.2 Wenn ein Spieler oder Paar und ein Berater oder Kapitän sich nicht einig sind,
ob eine Auszeit genommen werden soll, liegt die endgültige Entscheidung in einer
Individualkonkurrenz beim Spieler oder Paar, in einer Mannschaftskonkurrenz beim Kapitän.
3.4.4.2.3 Eine Auszeit darf nur zwischen zwei Ballwechseln eines Satzes verlangt werden.
Dies geschieht durch ein mit der Hand geformtes "T" -Zeichen (Time-out).
3.4.4.2.4 Bei einem berechtigten Wunsch nach einer Auszeit unterbricht der Schiedsrichter das Spiel
und hält mit der Hand auf der Seite jenes Spielers, der die Auszeit verlangte, eine weiße Karte hoch.
Die weiße Karte oder eine andere geeignete Markierung wird auf das Spielfeld des betreffenden
Spielers gelegt.
3.4.4.2.5 Sobald der Spieler (das Paar), der (das) die Auszeit verlangte, bereit ist weiterzuspielen,
spätestens jedoch nach Ablauf von 1 Minute, wird die Karte bzw. Markierung entfernt und das Spiel
wieder aufgenommen.
3.4.4.2.6 Wird ein berechtigter Wunsch nach einer Auszeit gleichzeitig von beiden Spielern oder Paaren
bzw.für sie geäußert, wird das Spiel wieder aufgenommen, wenn beide Spieler oder Paare
spielbereit sind, spätestens jedoch nach Ablauf von 1 Minute. Im weiteren Verlauf dieses Einzels
oder Doppels hat dann keiner der Spieler/ keines der Paare mehr Anspruch
auf eine weitere Auszeit.
3.4.4.3 Ein Mannschaftsspiel ist ohne Unterbrechung zwischen zwei aufeinander folgenden Individualspielen
fortzusetzen, mit der Ausnahme, dass ein Spieler, der in solchen aufeinander folgenden Spielen antreten
muss, eine Pause von höchstens 5 Minuten verlangen darf.
3.4.4.4 Der Oberschiedsrichter kann eine Spielunterbrechung von so kurzer Dauer wie möglich,
jedoch keinesfalls mehr als 10 Minuten, gewähren, falls ein Spieler durch einen Unfall
vorübergehend behindert ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbrechung nach Ansicht
des Oberschiedsrichters den gegnerischen Spieler oder das gegnerische Paar nicht übermäßig
benachteiligt.
3.4.4.5 Eine Spielunterbrechung darf nicht bei einer Spielunfähigkeit gewährt werden, die schon zu Beginn
des Spiels bestand oder vernünftigerweise von da an erwartet werden musste oder wenn sie
auf die normalen Anstrengungen des Spiels zurückzuführen ist. Spielunfähigkeit durch Krampf
oder Erschöpfung, hervorgerufen durch den gegenwärtigen Gesundheitszustand des Spielers
oder durch die Spielweise, rechtfertigt eine solche Unterbrechung nicht, die nur bei Spielunfähigkeit
infolge Unfalls, z.B. Verletzung durch einen Sturz, gewährt werden darf.
3.4.4.6 Wenn jemand im Spielraum (der Box) blutet, muss das Spiel sofort unterbrochen
und darf erst dann wieder aufgenommen werden, wenn diese Person ärztlich behandelt wurde
und alle Blutspuren aus dem Spielraum (der Box) entfernt wurden.
3.4.4.7 Die Spieler müssen während des gesamten Individualspiels im Spielraum (der Box)
oder in dessen Nähe bleiben;
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Oberschiedsrichters. Während der Pausen
zwischen den Sätzen und während einer Auszeit dürfen sich die Spieler nicht mehr als 3 Meter
vom Spielraum (der Box) entfernt unter Aufsicht des Schiedsrichters aufhalten. -
3.5. Disziplin
3.5.1 Beratung
3.5.1.1 In einem Mannschaftswettbewerb darf sich jeder Spieler von jeder beliebigen Person beraten lassen.
3.5.1.2 Im Spiel eines Individualwettbewerbs darf sich ein Spieler oder Paar jedoch nur von einer einzigen,
dem Schiedsrichter vor dem Spiel benannten Person beraten lassen. Gehören die Spieler eines Doppels
verschiedenen Verbänden an, kann aber jeder von ihnen einen Berater benennen, die jedoch in Bezug
auf 3.5.1 und 3.5.2 als Einheit behandelt werden. Falls ein nicht dazu Berechtigter berät,
zeigt ihm der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn vom Spielraum (der Box).
3.5.1.3 Die Spieler dürfen sich nur während der Pausen zwischen den Sätzen oder während anderer
erlaubter Spielunterbrechungen beraten lassen, jedoch nicht zwischen dem Ende der Einspielzeit
und dem Beginn des Spiels. Falls ein Berechtigter zu anderen Zeiten berät, zeigt ihm der Schiedsrichter
eine gelbe Karte, um ihn zu warnen, dass ein weiterer solcher Verstoß seine Entfernung vom Spielraum
(der Box) zur Folge hat.
3.5.1.4 Wenn nach einer Warnung im selben Mannschaftskampf oder im selben Spiel eines
Individualwettbewerbes jemand unzulässigerweise berät, zeigt ihm der Schiedsrichter eine rote Karte
und verweist ihn vom Spielraum (der Box), und zwar unabhängig davon, ob es sich bei ihm
um den zuvor Verwarnten handelt oder nicht.
3.5.1.5 In einem Mannschaftskampf darf der fortgeschickte Berater nur dann vor Ende dieses
Mannschaftskampfes zurückkommen, wenn er selbst spielen muss; und er kann nicht durch einen
anderen Berater ersetzt werden. In einem Individualwettbewerb darf er vor Ende des betreffenden Spiels
nicht zurückkommen.
3.5.1.6 Weigert sich der fortgeschickte Berater, der Aufforderung nachzukommen oder kommt er vor Ende
des Spiels zurück, so unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und berichtet unverzüglich
dem Oberschiedsrichter darüber.
3.5.1.7 Diese Bestimmungen beziehen sich lediglich auf Ratschläge zum Spiel. Sie sollen einen Spieler
bzw. Kapitän nicht daran hindern, einen berechtigten Protest einzulegen; ebensowenig soll dadurch
die Beratung zwischen einem Spieler und dem Vertreter seines Nationalverbandes oder einem Dolmetscher
verhindert werden, die der Erklärung einer Entscheidung dienen soll.
3.5.2 Fehlverhalten
3.5.2.1 Spieler, Betreuer und weitere Berater haben alle Unsitten und Verhaltensformen unterlassen, die den Gegner in
unfairer Weise beeinflussen, die Zuschauer beleidigen oder den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten.
Dazu gehören etwa anstößige Ausdrucksweise, absichtliches Zerstören des Balls, absichtliches
Hinausschlagen des Balls aus der Spielbox, Treten nach dem Tisch oder nach der Spielfeldumrandung und
unangemessenes Verhalten gegenüber Oberschiedsrichter, Schiedsrichter oder Schiedsrichter-Assistenten.
3.5.2.2 Wenn der Schiedsrichter der Auffassung ist, dass ein Spieler, Betreuer oder weiterer Berater ein
schwerwiegendes Fehlverhalten begangen habe, unterbricht er das Spiel und erstattet
dem Oberschiedsrichter Bericht.
Bei weniger schwerem Fehlverhalten zeigt er zunächst eine gelbe Karte um den Betreffenden zu warnen,
dass jegliche Wiederholung bestraft werde.
Für Veranstaltungen des ÖTTV und der LTTV gelangt dies nur bei Einsatz von Schiedsrichtern,
die vom ÖTTV oder einem LTTV nominiert wurden, zur Anwendung.
3.5.2.3 Begeht ein Spieler, der verwarnt wurde, im selben Einzel- oder Doppelspiel oder im selben
Mannschaftskampf einen zweiten Verstoß, spricht der Schiedsrichter seinem Gegner 1 Punkt
und bei einem weiteren Verstoß 2 Punkte zu. Dabei zeigt er jedesmal eine gelbe und eine rote Karte
zusammen (Ausnahmen: 3.5.2.2 und 3.5.2.5).
Für Veranstaltungen des ÖTTV und der LTTV gelangt dies nur bei Einsatz von Schiedsrichtern,
die vom ÖTTV oder einem LTTV nominiert wurden, zur Anwendung.
3.5.2.4 Setzt ein Spieler, gegen den bereits 3 Strafpunkte verhängt wurden, sein Fehlverhalten fort oder ist das
Fehlverhalten eines Spielers oder Betreuers zu irgendeiner Zeit besonders schwerwiegend, unterbricht der
Schiedsrichter das Spiel und berichtet unverzüglich dem Oberschiedsrichter.
Für Veranstaltungen des ÖTTV und der LTTV gelangt dies nur bei Einsatz von Schiedsrichtern,
die vom ÖTTV oder einem LTTV nominiert wurden, zur Anwendung.
3.5.2.5 Wenn ein Spieler in einem Einzel- oder Doppelspiel seinen Schläger wechselt, wenn dieser nicht beschädigt
wurde, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und unterrichtet den Oberschiedsrichter.
3.5.2.6 Eine Verwarnung oder ein Strafpunkt, der durch einen Spieler eines Doppelpaares verursacht worden war,
gilt für das gesamte Paar, jedoch nicht für weitere Einzelspiele des nicht verursachenden Spielers im selben
Mannschaftsspiel. Zu Beginn eines Doppelspiels zählt für das Paar die höhere Zahl der Verwarnungen oder
Strafpunkte eines der beiden Spieler.
3.5.2.7 Begeht ein Betreuer oder Berater, der verwarnt wurde, im selben Einzel- oder Doppelspiel oder im selben
Mannschaftskampf einen weiteren Verstoß, zeigt der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn bis
zum Ende des Mannschaftskampfes oder, in einem Individualwettbewerb, bis zum Ende des betreffenden Spiels
vom Spielraum (Ausnahme: 3.5.2.2).
3.5.2.8 Der Oberschiedsrichter ist berechtigt, einen Spieler wegen grob unfairen oder beleidigenden Verhaltens zu
disqualifizieren, wobei es unerheblich ist, ob diese Angelegenheit vom Schiedsrichter vorgetragen wurde
oder nicht. Eine solche Disqualifizierung kann für das einzelne Spiel, einen Mannschaftskampf,
den Wettbewerb oder die gesamte Veranstaltung ausgesprochen werden. Wenn der Oberschiedsrichter
einen Spieler disqualifiziert, zeigt er eine rote Karte.
3.5.2.9 Wird ein Spieler für 2 Einzel- oder Doppelspiele eines Mannschafts- oder eines Indvidualbewerbs
disqualifiziert, so ist er automatisch für diesen Mannschafts- oder Individualbewerb disqualifiziert.
3.5.2.10 Der Oberschiedsrichter kann jemanden für den Rest eines Bewerbs disqualifizieren, der während dieses
Bewerbs bereits zweimal aus dem Spielraum (der Box) verwiesen worden war.
3.5.2.11 Fälle von sehr schwerwiegendem Fehlverhalten müssen dem Verband des Betreffenden gemeldet werden.
3.5.3 Gute Präsentation / Darbietung NEU !
3.5.3.1 Spieler, Betreuer und Funktionäre sollen das Ziel einer guten Darbietung des Tischtennissports hochhalten.
Vor allem müssen die Spieler ihr Äußerstes geben, um ein Spiel zu gewinnen und dürfen nur wegen Krankheit
oder Verletzung aufgeben.
3.5.3.2 Jeder Spieler, der sich absichtlich nicht an diese Prinzipien hält, wird in Preisgeldturnieren mit völligem
oder teilweisen Verlust des Preisgelds und/oder Sperre für ITTF-Veranstaltungen bestraft.
3.5.3.3 Wird einem Berater oder Funktionär Mittäterschaft nachgewiesen, wird erwartet, dass der betreffende
Nationalverband auch diese Person bestraft.
3.5.3.4 Eine aus 4 Mitgliedern und 1 Vorsitzenden bestehende, vom Exekutivkomitee eingesetzte
Disziplinarkommission entscheidet, ob ein Verstoß begangen wurde, und -falls erforderlich- über angemessene
Sanktionen. Diese Kommission entscheidet auf der Grundlage von Weisungen, die das Exekutivkomitee erlässt.
3.5.3.5 Der disziplinierte Spieler, Berater oder Funktionär kann innerhalb von 15 Tagen Einspruch
gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission beim Exekutivkomitee der ITTF einlegen.
Dessen Entscheidung in der Angelegenheit ist endgültig.
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3.6 Auslosung für Wettbewerbe nach dem K.O. System
3.6.1 Freilose und Qualifikanten
3.6.1.1 Die Zahl der Rasterplätze in der ersten Hauptrunde eines nach dem K.O.-System ausgetragenen
Wettbewerbes muss einer Potenz von 2 (also 4, 8, 16, 32, usw.) entsprechen.
3.6.1.1.1 Ist die Zahl der Meldungen kleiner als die der Plätze, so müssen in der ersten Runde
genügend Freilose eingebaut werden, damit die geforderte Anzahl erreicht wird.
3.6.1.1.2 Ist die Zahl der Meldungen größer als die der Plätze, muss eine Qualifikation vorgeschaltet werden,
und zwar so, dass die Zahl der Qualifikanten und die der direkt qualifizierten Nennungen
zusammen die erforderliche Anzahl ergeben.
3.6.1.2 Freilose müssen möglichst gleichmäßig über die gesamte erste Runde verteilt werden.
Dabei sind Freilose zunächst den Gesetzten - in der Reihenfolge, wie gesetzt wurde - zu geben.
3.6.1.3 Qualifikanten müssen möglichst gleichmäßig in die Hälften, Viertel, Achtel oder Sechzehntel gelost werden.
3.6.2 Setzen nach der Rangliste
3.6.2.1 Innerhalb eines Wettbewerbs sind die Nennungen mit den höchsten Ranglistenplätzen zu setzen,
damit sie erst in den abschließenden Runden aufeinandertreffen.
3.6.2.2 Die Zahl der zu Setzenden darf die Zahl der Nennungen in der ersten Hauptrunde des Wettbewerbs
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