Information des ÖTTV
Stellungnahme zum Artikel im Der Standard vom 27.2.2026
Der ÖTTV hält zu dem Artikel im Der Standard vom 27.2.2026 fest, dass ihm trotz Bemühungen und Ersuchen bislang keine konkreten Informationen (wie z.B. „Liebesbrief“, Bilder Videos, Chats oder Aussagen von Spielerinnen) erhalten hat. Um aber derartige Sachverhalte prüfen und auch entsprechende verbandsinterne Maßnahmen treffen zu können, ist dies aber unabdingbare Voraussetzung in einem Rechtsstaat wie Österreich.
Der ÖTTV lehnt jedwede Art von (insbesondere von sexueller) Gewalt und Übergriffen ab. Da aber dem ÖTTV bislang nähere Informationen von all diesen Medien/Organisationen verweigert wurden (obgleich zeitgleich diese Maßnahmen seitens des ÖTTV gefordert haben), hat der ÖTTV umgehend nach erstem Aufkommen dieser Vorwürfe reagiert, insbesondere eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Das diesbezügliche Verfahren ist anhängig.
Aufgrund des Artikels im Der Standard vom 27.2.2026, in welchem dieser ausdrücklich festhält, dass ihm alle Namen der davon betroffenen Sportler bekannt sind, (diese aber trotz Ersuchen nicht dem ÖTTV bekanntgegeben hat, hat der ÖTTV diesen Umstand nunmehr der Staatsanwaltschaft mit dem Ersuchen mitgeteilt, beim Der Standard diese Namen zu erfragen, in der Erwartung, dass Der Standard auch diese Namen sodann der Staatsanwaltschaft entsprechend bekanntgibt und sich nicht auf ein Redaktionsgeheimnis beruft, da dies dann nämlich wohl dem Schutz des möglichen „Täters“ und nicht zum Schutze der davon betroffenen Sportlerinnen dienen würde, welche man aber erklärtermaßen schützen möchte.



