Anti-Doping Information
Doping hat im Sport nichts verloren!
Die Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH (NADA Austria) ist in Bezug auf Aufklärung, Prävention und Information, eine Serviceeinrichtung für den österreichischen Sport mit einer sehr klaren, gerechten und konsequenten Abgrenzung. Sie ist der uneingeschränkten Dopingbekämpfung verpflichtet.
Die offizielle Webseite der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) bietet eine Fülle an zusätzlichen Informationen zum Thema "Anti-Doping".

Auszug aus den Satzungen des ÖTTV
§ 15 Anti-Doping-Bestimmungen
- Der ÖTTV, die ihm zugehörigen Mitglieder (LTTV) und die Dienstnehmer des ÖTTV verpflichten sich zur Einhaltung der Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 und der Anti-Doping Regelungen der ITTF. Des Weiteren sind die dem ÖTTV, den LTTV und deren Vereinen zugehörigen Sportler, Betreuungspersonen sowie sonstigen Personen zur Einhaltung der soeben genannten Anti-Doping Regelungen verpflichtet.
- Der ÖTTV, die LTTV und deren Vereine samt den zugehörigen Sportlern, Betreuungspersonen sowie sonstigen Personen sind außerdem verpflichtet, sämtliche Informationen, die einen Verdacht auf einen Verstoß gegen Anti-Doping Regelungen darstellen, an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder andere Anti-Doping Organisationen zu melden.
- Über die Verhängung von Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen auf Grund des Verdachts von Verstößen gegen Anti-Doping-Regelungen sowie über das Vorliegen von Verstößen gegen Anti-Doping-Regelungen, die zu einem Verbot der Teilnahme an Wettkämpfen führen können, entscheidet im Auftrag des ÖTTV die gemäß § 7 ADBG 2021 eingerichtete unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission unter Zugrundelegung der geltenden Anti-Doping-Regelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes im Sinne des § 20 ADBG 2021.
- Die Entscheidungen der unabhängigen Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission können bei der Unabhängigen Schiedskommission (§ 8 ADBG 2021) angefochten werden, wobei die Regelungen gemäß § 23 ADBG 2021 zur Anwendung gelangen.
- Eines Vergehens macht sich schuldig, wer den Aufforderungen der unabhängigen Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission und der Unabhängigen Schiedskommission nicht Folge leistet sowie am Verfahren nicht ordnungsgemäß mitwirkt. Die Konsequenz dieses Vergehens ist eine Disziplinarmaßnahme (§ 11) für die Sportlerin/den Sportler oder die Betreuungsperson oder die sonstige Person.
- Die Organe, Mitarbeiter, sonstige Personen, Anti-Doping Beauftragte und sonstige Funktionäre des ÖTTV oder ihm zugehöriger Organisationen sind zur Verschwiegenheit über ihre Tätigkeit im Sinne des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 verpflichtet, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber dem im Anlassfall zur Verhängung von Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zuständigen Organ, der Unabhängigen Schiedskommission, den Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung sowie den Anti-Doping Organisationen, die gemäß den geltenden Anti-Doping-Regelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes zuständig sind.
Angebote der NADA Austria
Die NADA Austria bietet eine ganze Reihe von kostenlosen Angeboten und Präventionsmöglichkeiten:
Ist meine medizinische Behandlung erlaubt oder nicht?
Die Medikamentenabfrage bzw. die MedApp liefert in Sekundenschnelle das Ergebnis, ob ein Medikament oder eine Substanz verboten oder erlaubt ist: www.nada.at/medapp
Zudem bietet die NADA Austria eine Beispielliste erlaubter Medikamente: www.nada.at/de/medizin/krankheit-oder-verletzung
Brauche ich eine medizinische Ausnahmegenehmigung?
Sollte es zur notwendigen medizinischen Behandlung keine erlaubte Alternative geben, so kann es sein, dass eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) erforderlich ist.
Der TUE-Checker hilft bei der Entscheidung, ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig: www.nada.at/tue-checker
Wie hoch ist das Risiko meines Nahrungsergänzungsmittels?
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sorgen immer wieder für unabsichtliche Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen.
Zur Einschätzung des Risikos von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) bietet die NADA Austria einen NEM Checker: www.nada.at/nem-checker
Was müssen Testpoolsportler:innen beachten?
Sportler:innen, die dem nationalen oder internationalen Testpool angehören, müssen den Anti-Doping Organisationen ihre Aufenthaltsinformationen bekannt geben, um für Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen zur Verfügung zu stehen. Die NADA Austria bietet eine ganze Reihe von Angeboten, um die Sportler:innen dabei bestmöglich zu unterstützen: www.nada.at/whereabouts
Sportler:innen im Testpool müssen vor der alternativlosen medizinischen Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder Methode eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen: www.nada.at/de/medizin/krankheit-oder-verletzung
Wo kann ich mehr zum Thema Doping und Substanzmissbrauch erfahren?
Die Plattform aktiv.nada.at bietet eLearning-Kurse, Videos, Artikel, Spiele und Lernunterlagen. Für den Leistungssport sind besonders die folgenden Kurse von Bedeutung:
- Lizenz für Sportler:innen / Licence for Athletes
- Lizenz für Trainer:innen und Betreuungspersonen
- Whereabouts
- Lizenz für Teilnehmer:innen von internationalen Sportgroßveranstaltungen
- Kurs für Mediziner:innen
- Kurs für Gesundheitsberufe
Auch die Socialmedia-Kanäle der NADA Austria bieten zahlreiche Informationsmöglichkeiten: Facebook (www.facebook.com/nadaaustria), Instagram (www.instagram.com/nada_austria), X (twitter.com/nadaaustria) und Youtube (www.youtube.com/user/nadaaustria).
Der direkte Kontakt mit den Zielgruppen ist eine der wichtigsten Maßnahmen der präventiven Anti-Doping Arbeit. Die NADA Austria bietet für Nachwuchsleistungssportler:innen in Schulen und Vereinen, Leistungssportler:innen, Trainer:innen, Betreuungspersonen und Ärzt:innen eine ganze Reihe an kostenlosen Möglichkeiten, beispielsweise Vorträge, Schulungen, Workshops und Info-Stände. Kontaktmöglichkeit: [Kontakt Anti-Doping Beauftragte:r] oder direkt bei der NADA Austria unter aktiv@nada.at
Wie melde ich Doping?
Im Sport kann es zu heiklen Situationen kommen – so können Sportler:innen oder ihr Umfeld beispielsweise bewusst oder unbewusst von Doping betroffen sein. Um eine Orientierung und Hilfestellung zu bieten, gibt es das Service „Wie melde ich Doping?“: www.nada.at/hinweise Die Plattform “Doping Hinweis geben“ bietet die Möglichkeit, Hinweise – auch anonym – auf sicherem und vertraulichem Wege zu melden.

